Leistungen
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch eine Notarin/einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist unabhängiger und unparteiischer Betreuer und Berater der Beteiligten. Als Notarin bin ich grundsätzlich für alle notariellen Fragestellungen uneingeschränkt zuständig, dazu gehören Beurkundung im Immobilien- und Bauträgerrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht.
Notarkosten
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich gesetzlich festgelegt. Das heißt, sie sind in Deutschland grundsätzlich überall gleich, unabhängig davon in welchem Bundesland eine Beurkundung erfolgt und unabhängig davon, ob ein Nur-Notar oder ein Anwaltsnotar die Beurkundung vornimmt.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich einen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit hierfür aufgewendet wurde.
Weitere Informationen, Beispiele und einen Gebührenrechner finden Sie auf der Seite der Bundenotarkammer. Notarkosten | Notar.de
Das BNotK-Glossar bietet Ihnen Erläuterungen zu typischen Begriffen aus notariellen Urkunden.